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Banknoten Frankreich 5 Francs - Ville - Roubaix-Tourcoing - Série 4

Ref. : NCB11570
Produkttyp
Banknoten
Katalog
Les Billets des Communes et des Villes (Pir. JP.059)
Land
Frankreich
Qualität
III / SS
Nennwert
5 francs
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Beschreibung

Diese 5-Franken-Banknote, die von den Städten Roubaix und Tourcoing ausgegeben wurde, gehört zur vierten Serie lokaler Währung. Die Vorderseite der Banknote zeigt einen lachsfarbenen Rahmen, der mit Blattmotiven verziert ist. In der Mitte dieses Rahmens, im oberen Teil, befindet sich ein Kreis mit einer Darstellung von Marianne. Unmittelbar darunter zeigt ein dunkelblaues Rechteck den Nennwert der Banknote, « CINQ FRANCS », in weißen Buchstaben.

Auf der Vorderseite befinden sich mehrere Inschriften. Zu lesen sind « VILLES DE ROUBAIX ET DE TOURCOING » und « BON DE MONNAIE ». Der Hinweis « Quatrième série » kennzeichnet die Ausgabeserie der Banknote. Eine Zeile präzisiert, dass die Banknote « Garanti par les villes de Roubaix et de Tourcoing par délibérations Municipales approuvées » ist. Die Unterschriften « LE MAIRE DE ROUBAIX » und « LE MAIRE DE TOURCOING » sind angebracht und authentifizieren die Ausgabe durch die lokalen Behörden. Schließlich wird festgelegt, dass « Pour être valable, ce billet doit être frappé du timbre sec de l'une des deux Villes ».

Die Rückseite der Banknote unterstreicht die Identität der beiden ausstellenden Städte. Links befindet sich das Wappen der Stadt Roubaix, während rechts das Wappen der Stadt Tourcoing dargestellt ist. Eine rechtliche Inschrift ist ebenfalls vorhanden: « L?article 139 du code pénal punit des travaux forcés à perpétuité ceux qui auront contrefait ou falsifié les Billets de Banque autorisés par la Loi, ainsi que ceux qui auront fait usage de ces Billets contrefaits ou falsifiés. Ceux qui les auront introduits sur le territoire français seront punis de la même peine. » Diese Erwähnung zielt darauf ab, die Fälschung und Verfälschung der Banknote zu verhindern.

Eine Besonderheit dieser Banknote ist ihre Annullierung durch Perforation, ein Verfahren, das verwendet wird, um die Banknote nach ihrer Verwendung ungültig zu machen.

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