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Startseite > Französische Banknoten > Notgeld (1789-1945) > 1914-1925 Handelskammer > Frankreich 50 Cents - Chamber of commerce - Le Mans - 28-02-1917 - Série A

Banknoten Frankreich 50 Cents - Chamber of commerce - Le Mans - 28-02-1917 - Série A

Ref. : NCB12385
Produkttyp
Banknoten
Datum/Jahr
1917
Katalog
Les Billets des Chambres de Commerce (Pir. JP.084)
Land
Frankreich
Qualität
III / SS
Nennwert
50 centimes
Umweltabgabe
Davon Umweltabgabe :
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Beschreibung

Diese 50 Cent Notgeldbanknote wurde von der Handelskammer Montluçon-Gannat mit dem genauen Ausgabedatum 28. Februar 1917 herausgegeben. Sie gehört zur Serie A und trägt die Seriennummer 135327. Der für die Herstellung verantwortliche Drucker ist Henry & Brière, dessen Name am unteren Rand der Banknote steht.

Die Vorderseite der Banknote zeigt eine aufwendige typografische Komposition. Die Erwähnung der Handelskammer ist deutlich angegeben, was die ausstellende Behörde hervorhebt. Der Nennwert ?Fünfzig Centimes? wird in hervorgehobenen Schriftzeichen angezeigt, um eine einfache Identifizierung zu ermöglichen. Zwei dekorative runde Embleme rahmen die Hauptinformationen ein und fügen ein dekoratives Element hinzu. Die gedruckten Unterschriften des Präsidenten und des Schatzmeisters authentifizieren die Banknote. Ein wichtiger Hinweis besagt, dass die Banknote ?Gegen Banknoten der Banque de France eintauschbar? ist, wodurch ihre Konvertierbarkeit und ihr Wert sichergestellt werden.

Die Rückseite der Banknote hat ein einfacheres Design und betont den typografischen Text. Es enthält einen regulatorischen Text, der die Bedingungen für den Umtausch der Banknote detailliert beschreibt und einen rechtlichen Rahmen für ihre Verwendung bietet. Amtliche Stempel werden angebracht, um die Gültigkeit der Banknote zu bestätigen. Kontroll- und Authentifizierungshinweise, die für diese lokale Ausgabe spezifisch sind, sind ebenfalls vorhanden, um die Integrität der Banknote zu gewährleisten und Fälschungen zu verhindern. Die Kombination dieser visuellen und textuellen Elemente gewährleistet die Anerkennung und Akzeptanz der Banknote als Zahlungsmittel in einer Zeit des Mangels an Teilwährung.

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