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Beschreibung
Diese französische Banknote wurde von der Handelskammer von Boulogne-sur-Mer ausgegeben. Ihr Nennwert beträgt zwei Francs. Die Banknote wurde aufgrund einer Beratung der Handelskammer vom 14. August 1914 ausgegeben, ergänzt durch eine weitere Beratung vom 7. Juli 1916.
Die Hauptinschrift auf der Vorderseite der Banknote weist deutlich auf das ausstellende Institut hin: CHAMBRE DE COMMERCE DE BOULOGNE-SUR-MER. Dieser Inschrift folgt die Erwähnung der Beratung, die die Ausgabe der Banknote genehmigt: Délibération de la Chambre du 14 Août 1914 et du 7 Juillet 1916. Der Nennwert, DEUX FRANCS, wird ebenfalls auf der Vorderseite hervorgehoben.
Die Vorderseite der Banknote trägt die Unterschriften des Schatzmeisters und des Präsidenten der Handelskammer, wodurch die Ausgabe authentifiziert wird. Eine eindeutige Seriennummer ist zweimal auf der Banknote aufgedruckt, in diesem Fall 043043 A1 043043, die zur individuellen Identifizierung jeder ausgegebenen Banknote dient.
Die Zwei-Franc-Banknote der Handelskammer von Boulogne-sur-Mer zeugt von einer besonderen Periode der französischen lokalen Wirtschaftsgeschichte, die von außergewöhnlichen Maßnahmen aufgrund der damaligen Umstände geprägt war. Die Ausgabe solcher Banknoten durch Handelskammern war eine Reaktion auf den Bedarf an Liquidität und der Erleichterung des Wirtschaftsaustauschs in dieser Zeit.
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