Sichere Zahlung
3D Secure

Lieferung innerhalb von 72 Stunden
Versand mit Sendungsverfolgung

Kundendienst
(+33)2 44 51 00 13

Startseite > Französische Banknoten > Notgeld (1789-1945) > Stadt- und Kommunalanleihen 1914?1925 > Frankreich 10 Francs - Ville - Roubaix-Tourcoing - 2éme Série - N°3019 - SPECIMEN

Banknoten Frankreich 10 Francs - Ville - Roubaix-Tourcoing - 2éme Série - N°3019 - SPECIMEN

Ref. : NCB11625
Produkttyp
Banknoten
Katalog
Les Billets des Communes et des Villes (Pir. JP.059)
Land
Frankreich
Qualität
II / VZ
Nennwert
10 francs
Umweltabgabe
Davon Umweltabgabe :
Verfügbarkeit
Artikel auswählen, um Verfügbarkeit zu sehen
Verkauft von :
Quantité minimum :
In den Warenkorb
In den Warenkorb
Verkauft
In den Warenkorb
Insgesamt ,
Dieser Kauf bringt Ihnen Punkt(e)

Secure payment
3D secure

Delivery in 72 hours
Sending with tracking

Payment in 3 installments
Free of charge

Payment by
immediate tranfer

Beschreibung

Diese 10-Franc-Banknote ist ein von den Städten Roubaix und Tourcoing ausgegebenes Exemplar. Sie gehört zur zweiten Serie dieser lokalen Ausgabe. Die Vorderseite der Banknote zeigt einen roten Rahmen, der mit Blattmotiven verziert ist. In jeder Ecke zeigt ein Kreis den Nennwert von "10fs". Im oberen Zentrum zeigt ein Kreis eine Darstellung von Marianne, dem Symbol der Französischen Republik.

In der Mitte der Banknote fällt ein leuchtend rotes Rechteck auf, das den Wert "DIX FRANCS" in weißen Buchstaben trägt. Die Inschrift "RÉPUBLIQUE FRANÇAISE" ist ebenfalls vorhanden und unterstreicht die ausstellende Behörde. Die Seriennummer "N°3019" identifiziert dieses einzigartige Exemplar. Der Vermerk "Ce billet est un SPECIMEN" weist darauf hin, dass es nicht für den regulären Umlauf bestimmt ist.

Es wird eine Rückerstattungsgarantie gewährt, die von den Städten Roubaix und Tourcoing gewährleistet wird und ab dem sechsten Monat nach Friedensschluss bei der Stadtkasse jeder Stadt zahlbar ist. Die Unterschriften des Bürgermeisters von Roubaix und des 1. Beigeordneten in Vertretung des Bürgermeisters sowie die des Bürgermeisters von Tourcoing beglaubigen die Banknote. Ein Hinweis präzisiert, dass die Banknote mit dem Trockenstempel einer der beiden Städte versehen sein muss, um als gültig zu gelten. Der Drucker Louis Debode aus Roubaix wird erwähnt, ebenso wie der Vermerk "Modèle Déposé".

Die Rückseite der Banknote zeigt einen grünen Rahmen. In der Mitte gibt ein Kreis die strafrechtlichen Sanktionen im Falle einer Fälschung gemäß Artikel 139 des Strafgesetzbuchs an, der Zwangsarbeit auf Lebenszeit für Fälscher und diejenigen vorsieht, die solche gefälschten Banknoten verwenden oder einführen. Auf der linken Seite ist das Wappen der Stadt Roubaix dargestellt, während auf der rechten Seite das der Stadt Tourcoing abgebildet ist. Ein Trockenstempel ist ebenfalls auf der Rückseite angebracht.

Empfohlene Artikel

Die neuesten Neuheiten