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Banknoten Frankreich 10 Francs - Ville - Roubaix-Tourcoing - 12-08-1916 - 8ème série - R8015

Ref. : NCB11658
Produkttyp
Banknoten
Datum/Jahr
1916
Katalog
Les Billets des Communes et des Villes (Pir. JP.059)
Land
Frankreich
Qualität
IV / S+
Nennwert
10 francs
Umweltabgabe
Davon Umweltabgabe :
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Beschreibung

Die 10-Franken-Note von Roubaix-Tourcoing, ausgegeben am 12. August 1916, gehört zur achten Serie mit der Referenz R8015. Dieser Geldschein wurde von den Städten Roubaix und Tourcoing ausgegeben.

Die Vorderseite der Note zeigt einen roten Rahmen, der mit Blattmotiven verziert ist. Der Nennwert ?10fs.? ist in Kreisen in den vier Ecken eingetragen. Ein zentraler Kreis oben auf der Note zeigt eine Darstellung von Marianne. In der Mitte zeigt ein leuchtend rotes Rechteck den Wert der Note in Weiß.

Die Inschriften in Großbuchstaben lauten ?RÉPUBLIQUE FRANÇAISE? und ?VILLES DE ROUBAIX ET DE TOURCOING?. Dort steht auch ?BON DE MONNAIE?, ?HUITIÈME SÉRIE? und ?DIX FRANCS?. Die Note wird von den Städten Roubaix und Tourcoing garantiert und ab dem sechsten Monat nach Friedensschluss bei der Stadtkasse jeder Stadt eingelöst. Die Beratung des Gemeinderats von Roubaix vom 12. August 1916 wird von der Präfekturbehörde am 24. August 1916 genehmigt. Die Unterschriften des Bürgermeisters von Roubaix und des 1. Beigeordneten ffons des Bürgermeisters sowie des Bürgermeisters von Tourcoing sind ebenfalls vorhanden. Ein Hinweis besagt, dass die Note mit dem Trockenstempel einer der beiden Städte versehen sein muss, um gültig zu sein. Die Druckerei Louis Debode aus Roubaix wird als Drucker genannt, mit dem Hinweis ?Modèle Déposé?.

Die Rückseite der Note ist grün umrandet. Ein zentraler Kreis beschreibt die Strafen für Fälschungen. Auf der linken Seite befindet sich das Wappen der Stadt Roubaix und auf der rechten Seite das der Stadt Tourcoing. Ein Trockenstempel ist ebenfalls vorhanden. Artikel 139 des Strafgesetzbuches wird zitiert und erwähnt die Strafen der Zwangsarbeit auf Lebenszeit für diejenigen, die von Gesetzes wegen zugelassene Banknoten fälschen oder verfälschen, sowie für diejenigen, die diese gefälschten Banknoten verwenden oder in das französische Gebiet einführen.

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