Sichere Zahlung
3D Secure

Lieferung innerhalb von 72 Stunden
Versand mit Sendungsverfolgung

Kundendienst
(+33)2 44 51 00 13

Startseite > Französische Banknoten > Notgeld (1789-1945) > Stadt- und Kommunalanleihen 1914?1925 > Frankreich 1 Franc - Ville - Roubaix-Tourcoing - 2ème série

Banknoten Frankreich 1 Franc - Ville - Roubaix-Tourcoing - 2ème série

Ref. : NCB11609
Produkttyp
Banknoten
Katalog
Les Billets des Communes et des Villes (Pir. JP.059)
Land
Frankreich
Qualität
IV / S+
Nennwert
1 franc
Umweltabgabe
Davon Umweltabgabe :
Verfügbarkeit
Artikel auswählen, um Verfügbarkeit zu sehen
Verkauft von :
Quantité minimum :
In den Warenkorb
In den Warenkorb
Verkauft
In den Warenkorb
Insgesamt ,
Dieser Kauf bringt Ihnen Punkt(e)

Secure payment
3D secure

Delivery in 72 hours
Sending with tracking

Payment in 3 installments
Free of charge

Payment by
immediate tranfer

Beschreibung

Diese 1-Franc-Banknote, die von den Städten Roubaix und Tourcoing ausgegeben wurde, stellt eine Form von Lokalwährung dar, die im Kontext Frankreichs ausgegeben wurde. Es handelt sich um eine Banknote der zweiten Serie, die speziell für den Umlauf in diesen beiden Städten konzipiert wurde.

Die Vorderseite der Banknote zeigt den Nennwert ?1fc?, der auf jeder Seite wiederholt wird. Der Vermerk ?VILLES DE ROUBAIX ET DE TOURCOING? (Städte Roubaix und Tourcoing) weist deutlich auf ihren geografischen Ursprung hin. Sie ist als ?BON DE MONNAIE? (Geldschein) der ?DEUXIÈME SÉRIE? (Zweiten Serie) gekennzeichnet, wobei der Wert ?UN FRANC? (Ein Franc) ausgeschrieben ist. Eine Kontrollnummer ?19474? und eine Banknotennummer ?1148? sind ebenfalls vorhanden und dienen der eindeutigen Identifizierung jeder Banknote. Die Garantie wird von den Städten Roubaix und Tourcoing übernommen, mit dem Versprechen der Rückerstattung an die Stadtkasse jeder Stadt, beginnend mit dem sechsten Monat nach ?Abschluss des Friedens?. Ein wichtiger Hinweis besagt, dass die Banknote mit dem Trockenstempel einer der beiden Städte versehen sein muss, um gültig zu sein. Der Name des Druckers, Louis Debode, Imp, Roubaix, ist ebenfalls angegeben.

Die Rückseite der Banknote zeigt das Wappen der Stadt Roubaix auf der linken Seite und das der Stadt Tourcoing auf der rechten Seite. In der Mitte ist Artikel 139 des Strafgesetzbuches vollständig abgedruckt. Dieser Gesetzestext besagt, dass Fälscher und Verfälscher von gesetzlich zugelassenen Banknoten sowie diejenigen, die solche gefälschten Banknoten verwenden oder einführen, zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt werden können. Die Namen der beiden Städte, ?ROUBAIX? und ?TOURCOING?, sind unten eingetragen und unterstreichen die lokale Identität der Banknote.

Empfohlene Artikel

Die neuesten Neuheiten