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Startseite > Französische Banknoten > Notgeld (1789-1945) > 1914-1925 Handelskammer > Frankreich 1 Franc - Belfort Chamber of Commerce - 18-08-1915 - Serial G.107

Banknoten Frankreich 1 Franc - Belfort Chamber of Commerce - 18-08-1915 - Serial G.107

Ref. : NCB10847
Produkttyp
Banknoten
Datum/Jahr
1915
Katalog
Les Billets des Chambres de Commerce (Pir. JP.023.09)
Land
Frankreich
Qualität
IV / S+
Nennwert
1 franc
Institut
Chambre de Commerce
Umweltabgabe
Davon Umweltabgabe :
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Beschreibung

Bemerkungen:

Plis, salissures 

Diese französische Banknote wurde am 18. August 1915 von der Handelskammer Belfort herausgegeben. Sie gehört zur Serie G.107 und hat einen Nennwert von 50 Centimes.

Die Vorderseite der Banknote zeigt einen komplexen Guilloche-Hintergrund, der in Blau- und Grüntönen gedruckt ist. In der Mitte befindet sich der Schriftzug "Chambre de Commerce de Belfort" (Handelskammer Belfort) in Großbuchstaben, der die ausstellende Institution angibt. Der Nennwert "50 Centimes" ist in großen Buchstaben geschrieben, um leicht erkennbar zu sein. Dekorative Motive und Ornamente vervollständigen das Ensemble und verleihen der Banknote eine gepflegte und sichere Ästhetik. Das Ausgabedatum, der 18. August 1915, ist ebenfalls auf der Vorderseite vermerkt. Die Unterschrift der Verantwortlichen der Handelskammer dient zur Authentifizierung der Banknote.

Die Rückseite der Banknote zeigt die Guilloche-Motive der Vorderseite, jedoch in anderen Farben, hauptsächlich in Braun- und Ockertönen. Der Nennwert "50 Centimes" wird wiederholt, umrahmt von dekorativen Elementen. Rechtliche Hinweise und Informationen zur Ausgabe der Banknote sind ebenfalls vorhanden. Das gesamte Grafikdesign ist darauf ausgelegt, die Fälschung zu erschweren und das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Notwährung zu gewährleisten. Die verwendete Typografie ist gepflegt und lesbar und trägt zum Gesamtbild der Banknote bei.

Diese Art von Notgeld war während des Ersten Weltkriegs üblich, als die Ressourcen an Edelmetallen begrenzt waren und der Bedarf an Bargeld dringend war. Handelskammern sowie andere lokale Institutionen waren berechtigt, diese Banknoten auszugeben, um den wirtschaftlichen Austausch zu erleichtern.

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