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Banknoten Frankreich 50 Cents - Chamber of Commerce - Rouen - 1916

Ref. : NCB12062
Produkttyp
Banknoten
Datum/Jahr
1917
Katalog
Les Billets des Chambres de Commerce (Pir. JP.110.28)
Land
Frankreich
Qualität
III / SS
Nennwert
50 centimes
Institut
Chambre de Commerce
Umweltabgabe
Davon Umweltabgabe :
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Beschreibung

Diese 50-Centimes-Banknote wurde 1917 von der Handelskammer Rouen als Ersatzausgabe herausgegeben. Die Vorderseite der Banknote zeigt einen Zierrahmen mit Pflanzenmotiven. Im oberen Teil zeigt ein zentrales Medaillon einen geflügelten Caduceus, ein Symbol, das traditionell mit Handel und Verhandlung in Verbindung gebracht wird. Auf beiden Seiten dieses Medaillons sind zwei heraldische Schilde dargestellt.

Mehrere lateinische Inschriften sind vorhanden. Wir können "VILLE DE ROUEN" und "CHAMBRE DE COMMERCE DE ROUEN" lesen, die den Emittenten und die betreffende Stadt identifizieren. Der Nennwert "50 CENTIMES" ist deutlich angegeben. Der Hinweis "Émission de remplacement" präzisiert den Kontext dieser Ausgabe. Eine Seriennummer, hier "n°059.043", ist ebenfalls aufgedruckt. Rechtliche Hinweise weisen darauf hin, dass die Emission von der Obersten Verwaltung genehmigt und unter der Garantie der Stadt und der Handelskammer durchgeführt wurde. Die Unterschriften des Bürgermeisters und des Präsidenten sind ebenfalls erwähnt. Der Name des Druckers, "IMP. RICHARD, PARIS", steht unten auf der Banknote.

Die Rückseite der Banknote enthält Artikel über den Umtausch und die Rückerstattung von Gutscheinen. Artikel 4 legt fest, dass die Banque de France die Gutscheine nicht gegen einen Betrag unter 20 Francs umtauschen wird. Artikel 5 legt die Bedingungen für die Rückerstattung der Gutscheine auf Verlangen fest, einschließlich der Möglichkeit, die Rückerstattung für einen Mindestbetrag von 100 Francs zu verlangen, oder für einen niedrigeren Betrag, der durch Banknoten der Banque de France oder in bar ergänzt wird. Die Artikel 6 und 7 definieren die Verfahren zur Liquidation der Emission, die Rückerstattungsfristen und die Bedingungen für den Verfall der Rechte für Inhaber, die ihre Gutscheine nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vorgelegt haben.

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