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Beschreibung
Diese 1-Franc-Banknote, die von der Handelskammer von Boulogne-sur-Mer herausgegeben wurde, zeugt von einer Zeit, in der lokale Institutionen manchmal die nationalen Geldbedürfnisse ausglichen. Das Datum der Beratung der Kammer, das auf der Banknote vermerkt ist, ist der 4. Juni 1920.
Die Vorderseite der Banknote enthält die rechtlichen Hinweise und die Unterschriften der Verantwortlichen der Handelskammer. Dort findet sich die Aufschrift "CHAMBRE DE COMMERCE DE BOULOGNE-SUR-MER", die die ausstellende Organisation angibt. Der Vermerk "Délibération de la Chambre du 4 Juin 1920" bezieht sich auf den Beschluss, der die Ausgabe dieser Banknote genehmigte. Der Nennwert "UN FRANC" ist deutlich angegeben, um den Wert der Banknote zu kennzeichnen.
Die Funktionen des Schatzmeisters und des Präsidenten der Handelskammer werden zusammen mit ihren jeweiligen Unterschriften erwähnt, die die Gültigkeit der Banknote bestätigen. All diese Elemente verleihen der Banknote im Kontext ihrer Ausgabe einen offiziellen und legalen Charakter.
Diese Art von Banknote, die von einer Handelskammer herausgegeben wurde, spiegelt eine Zeit wider, in der alternative Lösungen eingeführt wurden, um den lokalen Wirtschaftsaustausch zu erleichtern. Sie ist ein Zeugnis der Wirtschafts- und Währungsgeschichte der Region Boulogne-sur-Mer.
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